POOL-Mitgliedschaft
Allgemeines:
Die Zusammenarbeit erfolgt in einem Bereich, in dem keine gegenseitige Konkurrenzierung der Mitglieder gegeben ist.
Die Firma POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft GmbH ist in keinem Bereich ihrer Aktivitäten in den Marktwettbewerb eingebunden, weder auf Seite der Seilbahner noch auf Lieferantenseite. Die Einkaufsgemeinschaft kann daher tatsächlich völlig unabhängig zu Gunsten der Mitglieder operieren.
Die Einkaufserfolge der Einkaufsgemeinschaft basieren in erster Linie auf dem erweiterten Handlungsspielraum (Einkaufslenkung) im Zusammenspiel mit den großen Mengen.
Ein einzelnes Unternehmen selber kann sich einen derart umfassenden Einkauf nur unter großem finanziellem und zeitlichem Aufwand erfüllen. Alleine agierende Unternehmen sind aus Sicht der Lieferanten immer Endverbraucher und unterliegen daher anderen „verkäuferischen Gesetzmäßigkeiten“.
Den Erfolg der Einkaufsgemeinschaft macht in erster Linie nicht die Anzahl der Mitglieder aus, sondern basiert auf der Unterstützung durch die Mitglieder. Den Erfolg bestimmen die Mitglieder durch ihre aktive Unterstützung und gemeinsames Einkaufsverhalten.
Vorteile für die Mitglieder:
- eindeutige Preisvorteile
- geregelte Zahlungs- und Lieferkonditionen
- zusätzlichen Jahresbonus
- optimale Markttransparenz
- erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse im eigenen Einkauf
- Qualitätsoptimierungen
- Sortimentsbereinigungen
- vermehrte und stichhaltigere Informationen
- Absicherung und Erhaltung erzielter Vorteile
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
Auf Seiten der Mitglieder bedarf es der umfassenden Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb einer Gruppe (Gemeinschaft von Mitbewerbern).
Selbstverständliche Offenlegung bisheriger Lieferanten und Preise an die Einkaufsgemeinschaft. (Diese werden von der Firma POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft GmbH streng vertraulich behandelt und anderen Mitgliedern und Lieferanten nicht zugänglich gemacht.)
Mittragen von Entscheidungen, wie z.B. von Vorstandsbeschlüssen oder Beschlüssen der Generalversammlung.
Bereitschaft zum Wechsel von Lieferanten. (Dabei ist sichergestellt, dass es leistungsmäßig und qualitativ zu keiner Verschlechterung kommt.)
Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung, welche die gemeinsame Zusammenarbeit regelt. (Es gibt ausschließlich gleichlautende Vereinbarungen mit den Mitgliedern.)
Bezahlung eines jährlichen Dienstleistungshonorares. (Die Honorarhöhe ist im Rahmenvertrag festgeschrieben, unterschiedlich nach Unternehmensgröße und nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht verhandelbar. Die Beitragshöhe ist so festgelegt, dass diese sich meist schon durch „Nebenersparnisse“, wie z.B. Zeit- und Kostenersparnisse im eigenen Einkauf, amortisiert.)
Finanzierung der Firma POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft GmbH:
Die Firma POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft GmbH ist Träger der Dienstleistung und übernimmt alle gewerberechtlich relevanten Aufgaben der Einkaufsgemeinschaft.
Den Mitgliedern wird, je nach Unternehmensgröße, jährlich ein fixes Dienstleistungshonorar vorgeschrieben. Die Berechnungsgrundlage ist in einem Anhang zum Rahmenvertrag festgeschrieben und nicht verhandelbar (Gleichheitsgrundsatz für alle Mitglieder).
Gleichzeitig gewähren die Lieferanten, unabhängig von den bereits besseren Einkaufspreisen, noch einen POOL-Bonus. Dieser wird analog des getätigten Umsatzes zum Großteil wieder an das jeweilige Mitgliedsunternehmen rückverrechnet bzw. gutgeschrieben.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die preisunabhängigen Einsparungen, wie Zeit- und Kostenersparnisse im eigenen Unternehmen, in etwa den Fixkosten (Dienstleistungshonorar) entsprechen.
Somit sind die direkten Preisvorteile (laut Rechnungen) zuzüglich dem gutgeschriebenen POOL-Bonus Nettoersparnisse für das Mitgliedsunternehmen.
Kosten für den Verein:
Für den Verein „POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft (Verein zur Förderung gemeinsamer Einkaufsinteressen)“ wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag berechnet. Der Verein erfüllt keine gewerberechtlichen Aufgaben sondern dient ausschließlich als Kommunikationsplattform und Kontrollinstitution (Vorstand) gegenüber der Firma POOL-Alpin Einkaufsgemeinschaft GmbH.