AGBs
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AGBs)
POOL-ALPIN Einkaufsgemeinschaft GmbH
Am Bühel 6, A- 6830 Rankweil
25.05.2018
Allgemeines:
Die Auftraggeberinnen sind die Vertragspartnerinnen der Firma POOL-ALPIN bzw. die Mitglieder des Vereines POOL-ALPIN Einkaufsgemeinschaft (Verein zur Förderung gemeinsamer Einkaufsinteressen). Die Auftragnehmerinnen sind die Lieferanten/Dienstleister, welche die Aufträge laut Bestellung der Firma POOL-ALPIN oder der einzelnen Auftraggeberinnen annehmen und für deren ordentliche Ausführung rechtlich haften. Die Firma POOL-ALPIN Einkaufsgemeinschaft GmbH, Am Bühel 6, A-6830 Rankweil, wird im Folgenden kurz als Firma POOL-ALPIN bezeichnet. Die Firma POOL-ALPIN handelt ausschließlich im Auftrag und Vollmacht der Auftraggeberinnen im Sinne § 1002 ff. ABGB.
Die Firma POOL-ALPIN stellt der Auftragnehmerin auf Wunsch die jeweils aktuelle Mitgliederliste der Firma POOL-ALPIN, das sind die Auftraggeberinnen, zur Verfügung. Diese ist jederzeit auch über Internet unter www.pool-alpin.com einsehbar.
Eine stillschweigende Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen, insbesondere durch Abnahme von Waren oder durch Zahlung offener Rechnungen, ist ausgeschlossen. Allfällige, in der Auftragsbestätigung, Rechnung oder den Lieferpapieren der Auftragnehmerin von dieser Vereinbarung abweichende Verkaufs- bzw. Lieferbedingungen sind unwirksam.
Durch diese Vereinbarung darf keine Auftraggeberin gegenüber derzeit bereits bestehenden Vereinbarungen eine Schlechterstellung erfahren. Sollte eine Auftraggeberin bisher mit der Auftragnehmerin in einzelnen Punkten für die Auftraggeberin bessere Konditionen oder Bedingungen vereinbart haben, so gelten diese für die Auftraggeberin besseren Vereinbarungen auch weiterhin. In diesem Falle ist die Firma POOL-ALPIN durch die Auftragnehmerin umfassend darüber zu informieren.
Die Auftragnehmerin kann die Rechte und Pflichten aus Bestellungen der Firma POOL-ALPIN oder der Auftraggeberinnen nicht ohne deren Zustimmung auf Dritte übertragen.
Datenschutzbestimmungen:
Die Auftragnehmerin ist darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten und Informationen von der Firma POOL-ALPIN und den Auftraggeberinnen in Dateien gespeichert und zwischen diesen übermittelt werden. Darüber hinaus können derartige Daten und Informationen im Internet auf der Homepage der Firma POOL-ALPIN aufgelistet und den Auftraggeberinnen über einen durch Passwort geschützten Bereich zugänglich gemacht werden.
Pflichten der Auftragnehmerin sind vor allem: Die Auftragnehmerin darf keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung vom POOL-ALPIN-Extranet (=Lieferantenplattform zum Hochladen/Einspielen von Produktinformationen mit Bildern, Datenblättern und Preisangaben in den Webshop von POOL-ALPIN) verwenden, die das Funktionieren vom Extranet stören könnten.
Die Auftragnehmerin darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der IT-Infrastruktur zur Folge haben könnten.
Die Auftragnehmerin darf keine von POOL-ALPIN generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Extranet eingreifen.
Die Auftragnehmerin bestätigt POOL-ALPIN mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen, die Rechte sämtlicher von Ihr eingestellten Inhalte wie z.B. Bilder, Datenblätter, Firmenlogos, Markenlabels, Zeichnungen usw. zu besitzen bzw. eine schriftliche Zustimmung des Rechtsinhabers oder Urhebers zu besitzen, so dass diese im Internet verwendet werden dürfen.
Die auf dem Extranet vorhandenen Inhalte, Daten, Bilder und Zeichen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber weder verbreitet, Dritten zugänglich gemacht, kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden.
Die vorliegenden Datenschutzbestimmungen gelten für alle von POOL-ALPIN verantworteten Websites. Diese Seiten können Links zu fremden Unternehmen beinhalten, auf die sich unsere Datenschutzerklärung nicht bezieht.
POOL-ALPIN bearbeitet und speichert in geschützten Systemen vornehmlich unternehmensspezifische Kontaktdaten bzw. Ansprechpartner von Ihrem Unternehmen (Vorname, Nachname, Adressen, Email, Telefonnummern von Mitarbeitern, Firmenname, Anschriften, Steuernummern, Bankverbindungen, etc.) welche zur Aufrechterhaltung des Geschäftskontaktes und zur Geschäftsabwicklung notwendig sind. Diese Daten werden ausschließlich zur Leistungserfüllung bei Anfragen, Angeboten (Preisinfos), Bestellungen, Lieferscheinen, Rechnungen, bei POOL-ALPIN und bei den jeweiligen Mitgliedsunternehmen (Mitgliederliste finden Sie unter: https://www.pool-alpin.com/de/mitglieder/mitgliedersuche) verarbeitet. Wir weisen ebenso darauf hin, dass wir auch zukünftig diese hier beschriebenen Daten auch speichern, da diese zur ordentlichen Geschäftsabwicklung unumgänglich sind. Eine Weitergabe der erwähnten Daten an Dritte (außerhalb der POOL-ALPIN Einkaufsgemeinschaft und seinen Mitgliedern) erfolgt nicht!
Mit Annahme einer Anfrage, Auftrags bzw. Bestellung durch POOL-ALPIN oder direkt durch eines seiner über 180 Mitgliedsunternehmen (Stand Mai 2018) stimmen Sie zu, dass auch persönliche Daten Ihrer Mitarbeiter (Vorname, Nachname, Adressen, Telefonnummern und E-Mailadressen) für die ordentliche Auftragsabearbeitung und Abwicklung verwendet werden. Zudem kann es vorkommen, dass Mitarbeiter von POOL-ALPIN oder von den Mitgliedsunternehmen direkt bei Ihren Mitarbeitern Informationen einholen, welche für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Etwaige Einwände in Bezug auf die lückenlose Bearbeitung sind schriftlich an datenschutz@pool-alpin.com zu richten, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.
Beim Aufruf einer POOL-ALPIN Webseite werden standardmäßig Daten (IP Adresse, Informationen zur Systemumgebung, Aufgerufene Seite) übermittelt. Durch die Anmeldung mit Ihren Benutzerdaten können diese Informationen Ihnen zugeordnet werden.
Die Daten werden für Zwecke der Datensicherheit erhoben. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Registrierung, einer Umfrage, eines Preisausschreibens oder zur Durchführung eines Vertrages angeben.
Automatisierte technische Informationserhebung
Unsere Websites verwenden verschiedene technische Methoden zur Nachvollziehung Ihres Besuchs, wie z.B. Cookies und Web-Beacons.
Cookies sind Informationen, die eine Website während Ihres Besuchs auf derselben an Ihren Computer sendet. Genauso wie andere Unternehmen verwenden auch wir Cookies für unterschiedliche Zwecke, wie z.B. zum Nachvollziehen der Nutzung unserer Webseiten, um somit die Erfahrung unserer User auf unseren Webseiten zu verbessern. Wenn Sie z. B. nach dem Einloggen auf eine unserer Websites zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf diese Seite zugreifen, übermitteln die Cookies dieser Website Informationen, mit deren Hilfe Sie identifiziert werden können. Sie haben die Möglichkeit, alle Cookies zu deaktivieren oder Ihren Computer so einzustellen, dass er Sie jedes Mal warnt, wenn ein Cookie gesendet wird. Dies erfolgt über die Einstellungen Ihres Browsers (wie etwa Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Opera). Da jeder Browser über andere Eigenschaften verfügt, ist es ratsam, sich im Hilfe-Menü Ihres Browsers darüber zu informieren, wie Sie die Einstellung Ihrer Cookies ändern können. Entscheiden Sie sich dafür, alle Cookies zu deaktivieren, sperren Sie damit auch Ihren Zugriff auf viele Funktionen, die Ihnen den Besuch auf unseren Websites angenehmer gestalten, wie z. B. die vorstehend genannten Funktionen, und es ist möglich, dass einige der von uns angebotenen Dienstleistungen nicht mehr einwandfrei funktionieren. Wir können möglicherweise Cookies verwenden um die Nutzung unserer Webseiten zu analysieren, um somit z.B. herauszufinden wie oft Benutzer verschiedene Bereiche unserer Webseite besuchen.
Web-Beacons sind kleine Code-Datenfolgen, die in die auf unseren Websites veröffentlichten Bilder eingebettet sind.
Anhand dieser technischen Methoden können wir die Verhaltensmuster der Besucher unserer Websites, wie beispielsweise die Häufigkeit des Aufrufens der verschiedenen Bereiche, analysieren. Wir werden möglicherweise Ihre Sitzungsinformationen oder andere Informationen, welche durch Cookies, Web-Beacons und andere technische Methoden ermittelt wurden, mit persönlichen Informationen verbinden, um Ihre Online-Erfahrungen besser zu verstehen und um herauszufinden, welche Produkte und Dienstleistungen für Sie interessant sind.
Darüber hinaus setzen wir diese technischen Methoden auch für die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten an unsere User im HTML-Format ein, um z.B. zu ermitteln, ob unsere User diese E-Mails tatsächlich geöffnet oder weitergeleitet haben und/oder die in diesen E-Mails enthaltenen Links angeklickt haben.
POOL-ALPIN nutzt Ihre persönlichen Daten zu Zwecken der technischen Administration der Webseiten, zur Kundenverwaltung, für Produktumfragen und für das Marketing nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften.
Darüber hinaus werden wir Ihre Daten für gelegentliche Newsletter an Sie nutzen, um Sie über neue Produkte oder Dienstleistungen und andere Sie evtl. interessierende Leistungen zu informieren. Dies geschieht allerdings nur, wenn Sie uns dazu ausdrücklich im Voraus Ihr Einverständnis erklärt haben. Sie können dieser Nutzung personenbezogener Daten auch später jederzeit widersprechen.
Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt.
Diese Website benutzt Google Analytics zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe, wobei Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert werden Aus diesen Daten werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Die mit den Google-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit hier (weiteres Formular erstellen) widersprochen werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, sowie auf die Sperrung und Löschung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben ein Einsichtsrecht in das öffentliche Verfahrensverzeichnis des POOL-ALPIN.
Gewährleistung und Produkthaftung:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Auftraggeberinnen Seilbahn- und Liftunternehmen sind, deren Kerngeschäft die Beförderung von Personen ist. Es wird daher auf die Möglichkeit von Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, auch bei nicht unmittelbar erkennbarem Zusammenhang, hingewiesen. Die Auftragnehmerin übernimmt die volle Haftung für ihr Produkt in Bezug auf Fehlerfreiheit, Einsatzmöglichkeit und einwandfreie Kombination und Kompatibilität des Produktes mit anderen Komponenten und Baueinheiten im vorgesehenen Einsatzbereich. Bei Betriebsstillstand entstehen für die Auftraggeberin zudem enorme Ausfallkosten.
Bei Säumnis der Auftragnehmerin in der Ergänzung des Fehlenden oder in der Mängelbehebung, sowie bei Gefahr in Verzug, ist die Auftraggeberin, unbeschadet ihres Anspruches auf Schadenersatz, berechtigt, auf Kosten und Gefahr der Auftragnehmerin das Fehlende selbst, oder durch hierzu befugte Dritte, nachzutragen und Mängel zu beheben.
Ist ein Mangel von solcher Art, dass er nicht behoben werden kann und den ordentlichen Gebrauch der Sache verhindert, ist die Auftraggeberin berechtigt, von der Auftragnehmerin die Lieferung bzw. Herstellung eines allen vertraglichen Anforderungen entsprechenden Ersatzes zu verlangen, auch wenn dies für sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.
Bei Ersatzlieferungen oder Mängelbeseitigungen beginnt die Gewährleistungsfrist für die ersetzten Teile erneut ab Abnahme durch die Auftraggeberin.
Die Auftragnehmerin haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung ihres Auftrages für die Einhaltung aller im jeweiligen Falle in Betracht kommenden nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften (samt Verweisungsnormen), behördlichen Vorschreibungen und technischen Normen.
Die Auftragnehmerin hat etwaige Sicherheits-, Lagerungs- und Betriebsvorschriften in deutscher Sprache unaufgefordert mit der Lieferung/Leistung zur Verfügung zu stellen, andernfalls sie für alle, aus Unkenntnis dieser Vorschriften, entstandenen Schäden haftet.
Fehler bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen die Firma POOL-ALPIN und/oder die Auftraggeberin von allen Vertragsverhältnissen mit der Auftragnehmerin, die regelmäßige Lieferung von Waren oder Leistungen zum Gegenstand haben, zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden.
Die Auftragnehmerin haftet für ihr Produkt bzw. ihre Leistungen nach dem jeweils letzten Stand und der Auslegung des in Österreich gerichtlich angewandten Produkthaftungsgesetzes. Sofern der Firmensitz der Auftraggeberin in einem anderen Staat ist, gelten jeweils die in diesem Land anzuwendenden Gesetze inkl. dessen Verweisungsnormen.
Bestell- und Auftragsunterlagen:
An einzelne Auftraggeberinnen gelegte Offerte und erbrachte Beratungen (Pläne, Berechnungen, technische Spezifikationen, Zeugnisse usw.) sind, gleichgültig welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die den Anfragen oder Aufträgen seitens einer Auftraggeberin beigefügten Werkzeuge, Pläne, Entwürfe, Daten, Musterstücke, Modelle, Schablonen, Lehren, Klischees, andere Behelfe oder Proben bleiben im Eigentum der Auftraggeberin und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Sie sind der jeweiligen Auftraggeberin mit den Angeboten bzw. nach Ausführung des Auftrages oder auch bei Nichtannahme des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. Die Auftragnehmerin übernimmt das Risiko des zufälligen Unterganges, des Abhandenkommens, der Verschlechterung und der Beschädigung dieser Dinge.
Dies gilt ebenfalls für von der Auftragnehmerin eigens für einen erteilten Auftrag entwickelte oder gefertigte Arbeitsbehelfe, Güter und Unterlagen.
Mit Annahme eines Auftrages erklärt die Auftragnehmerin, dass sie über alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben, Daten, Beschreibungen, Pläne, technische Spezifikationen und über ausreichende Kenntnis der örtlichen Verhältnisse verfügt.
Die Auftragnehmerin erklärt, dass sie nach allen in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorschreibungen berechtigt ist, die vertragsgegenständliche Leistung gewerbsmäßig zu erbringen.
Lieferung:
Vereinbarte Liefertermine oder Abholtermine sind verbindlich und fest bestimmt. Liefertermine verstehen sich eintreffend Bestimmungsadresse.
Die Auftragnehmerin hat schon früher erkennbare Lieferverzögerungen unverzüglich an die Auftraggeberin zu melden. Die frühzeitige Meldung von Lieferverzögerungen durch die Auftragnehmerin bedeutet aber keinesfalls Verzicht der Auftraggeberin auf eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bzw. Leistung.
Falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus der Auftraggeberin, ohne Verrechnung von Verpackungskosten, inklusive Versicherung und in jedem Falle bis erfolgter Abladung auf Gefahr der Auftragnehmerin.
Ohne entsprechende Versandunterlagen wird die Lieferung nicht als Auftragserfüllung übernommen bzw. weiter behandelt, sondern lagert auf Gefahr und Kosten der Auftragnehmerin. Auf den Lieferpapieren ist mindestens der Name der Auftraggeberin, der Name der bestellenden Person, das Bestelldatum sowie bei Kenntnis die Bestellnummer und/oder Kommission anzuführen. Die Lieferung hat sachgemäß und transportmittelgerecht zu erfolgen.
Übernahme:
Eine Lieferung bzw. Leistung ist erst dann erbracht, wenn der Auftraggeberin auch alle vereinbarten oder üblicherweise vorausgesetzten Urkunden (Rechnungen, Frachtdokumente, Ursprungszeugnisse, Garantiebriefe, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen usw.) übergeben wurden.
Ausführung von Produkten, Lieferungen, Leistungen und Qualität:
Produkte und Leistungen haben den jeweils neuesten Vorschriften sowie dem letzten Stand von Wissenschaft und Technik zu entsprechen.
Im Einzelfall gelten die mit der Auftragnehmerin vereinbarten Qualitätsabmachungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Fertigung im Werk der Auftragnehmerin zu überprüfen ohne, dass dadurch der Auftragnehmerin Ansprüche oder Rechte entstehen. Allfällige Überprüfungen entbinden die Auftragnehmerin in keiner Weise von ihren Verpflichtungen und gelten auch nicht als Abnahme.
Die Auftragnehmerin hat die Zulieferantenlisten, Prüfprotokolle, Genehmigungs- und Zulassungsunterlagen sowie allfällige Warenmuster etc., der jeweiligen Nutzungsdauer angepasst, in Evidenz zu halten.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Auftraggeberin unaufgefordert über allfällige Änderungen von Bedingungen für die Benutzung oder den Gebrauch von gelieferten Waren schriftlich zu informieren.
Recht Dritter:
Die Auftragnehmerin erklärt, dass die Waren bzw. das Werk weder ganz noch teilweise im Eigentum Dritter stehen, dass an Waren und Werk keine Pfandrechte bestehen und dass durch die vereinbarte Leistung in Schutzrechte Dritter (Patente, Muster etc.) nicht eingegriffen wird. Bei Inanspruchnahme durch Dritte hat die Auftragnehmerin die Auftraggeberin schad- und klaglos zu halten.
Geheimhaltung und Kundenschutz:
Aufträge sowie alle darauf bezogenen Angaben, Unterlagen und Beistellungen sind der Auftraggeberin Geschäftsgeheimnis und dürfen von der Auftragnehmerin weder an Dritte weitergegeben, noch zu anderen Zwecken als zur Ausführung des Auftrages der Auftraggeberin verwendet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Auftragnehmerin für Schäden, die durch etwaigen Missbrauch entstehen, ersatzpflichtig zu machen.
Preis:
Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Preise Fixpreise.
Grundsätzlich gilt jedenfalls: Preiserhöhungen durch die Auftragnehmerin auf in einer Liefervereinbarung festgelegte Produkte/Produktgruppen haben erst nach Information und Anerkennung durch die Firma POOL-ALPIN Gültigkeit. Die Information muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Auftraggeberin davon auf dem Postwege verständigt werden kann. Preiserhöhungen sind niemals rückwirkend möglich, auch nicht bei durch die Auftraggeberin bereits vergebenen, aber durch die Auftragnehmerin noch nicht erledigte Aufträge.
Preisgültigkeit:
Erhält die Firma POOL-ALPIN ein Angebot von der Auftragnehmerin bei dem es keinerlei schriftliche Hinweise auf deren Angebotsgültigkeit gibt, gilt eine Mindestangebotsgültigkeit von 6 Wochen ab Stichtag der Angebotslegung bzw. falls verzögert, ab Erhalt des Angebotes. Abweichende Regelungen oder Laufzeiten sind jeweils schriftlich ohne Aufforderung durch die Firma POOL-ALPIN von der Auftragnehmerin auf Ihren Angeboten zu definieren und zu kommunizieren.
Alle, durch den Auftragnehmer via Extranet auf dem Webshop der POOL-ALPIN hochgeladenen/eingespielten Preise, gelten grundsätzlich bis auf Wiederruf. Für die eingestellten Artikel und Preise ist der Vertragspartner (Vertragslieferant) eigenverantwortlich zuständig.
Zuständigkeit:
Vereinbarungen welcher Art auch immer die eine Vereinbarung mit der Firma POOL-ALPIN und/oder Auftraggeberinnen (sind die Vertragspartnerinnen der Firma POOL-ALPIN) tangieren haben nur dann Gültigkeit, wenn diese im Beisein eines befugten Vertreters der Firma POOL-ALPIN beschlossen und gegenseitig anerkannt worden sind.
Rechnungen:
Rechnungen sind nach ordentlicher Lieferung bzw. ordnungsgemäßer Abnahme der vereinbarten Leistung unter Einhaltung der jeweils geltenden Formvorschriften, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in 2-facher Ausfertigung an die Adresse der Auftraggeberin zu senden. Sie haben insbesondere auch die von der Auftraggeberin vergebene Bestellnummer und/oder Kommission sowie Bestelldatum und den Namen des Bestellers sowie Identifikationsnummer der Versandpapiere der Auftragnehmerin zu beinhalten.
Der Firma POOL-ALPIN, als Beauftragte der Auftraggeberinnen, sind auf Verlangen Kopien aller ausgestellten Rechnungen und der im Zusammenhang mit der Abwicklung des Geschäftes stehenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei zu verzollenden Lieferungen sind zwei Rechnungskopien, eine Warenverkehrsbescheinigung und die erforderlichen Ursprungszeugnisse beizulegen und auf der Paketkarte bzw. dem Frachtbrief zu vermerken. Jedenfalls sind alle für eine rasche und ungehinderte Verzollung und Einfuhr erforderlichen Papiere und Dokumente bereitzustellen.
Vorbehalt der Auftragnehmerin:
Seitens der Auftragnehmerin besteht bei gravierenden Problemen, wie Zahlungsschwierigkeiten etc. einzelner Auftraggeberinnen keine Lieferverpflichtung.
Kennzeichnung:
Aller Schriftverkehr sowie andere Papiere (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen) sind durch die Auftragnehmerin gut erkenntlich mit einem Vermerk "POOL/ALPIN/Einkaufsgemeinschaft" zu kennzeichnen.
Haftungsausschluss:
Die Firma POOL-ALPIN handelt ausschließlich im Auftrag der Auftraggeberinnen im Sinne des § 1002 ff. ABGB.
Sämtliche Aufträge, insbesondere Aufträge, die im Wege der Kommission über die Firma POOL-ALPIN an die Auftraggeberinnen weiterverrechnet werden, erfolgen im Auftrage und in Vollmacht der auf der Bestellung angeführten Warenempfängerin oder Auftraggeberin. Haftungsansprüche welcher Art und von wem auch immer, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, sind gegenüber der Firma POOL-ALPIN ausdrücklich ausgeschlossen.
Jeder Auftrag ist pro angeführte Lieferadresse von der Auftragnehmerin als separater Auftrag zu betrachten auch wenn die Auftragsvergabe fortlaufend auf ein und demselben Schreiben erfolgt. Dies gilt insbesondere auch für gleichzeitig erteilte Aufträge aus Sammelbestellungen oder Gemeinschaftseindeckungen mehrerer Auftraggeberinnen. Eine Aufrechnung eines Auftrages, welcher Art auch immer, mit anderen Aufträgen, insbesondere Aufträge anderer Auftraggeberinnen ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Für Falsch- oder Fehlbestellungen haftet die Auftraggeberin, es sei denn, die Haftung wäre von der Firma POOL-ALPIN schriftlich übernommen worden. Die Firma POOL-ALPIN haftet lediglich für die sie treffenden Anzeige- und Benachrichtigungspflichten.
Haftungs- oder Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer, insbesondere eine Haftung für Zahlungsausfälle einzelner Auftraggeberinnen oder wegen Nichterbringung einer Leistung einer Auftragnehmerin aus welchem Grund auch immer, sind gegenüber der Firma POOL-ALPIN ausdrücklich ausgeschlossen.
Auftragsbestätigung:
Sofern die Auftragnehmerin die auf dem Auftrag/Bestellung angeführten Produktkriterien, Leistungen, Preise, Konditionen, Lieferzeiten usw. nicht anerkennt, ist der gesamte Auftrag/Bestellung neu auszuhandeln.
Eine stillschweigende Übermittlung einer vom Auftrag/Bestellung abweichenden Auftragsbestätigung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Wird trotzdem eine abweichende Auftragsbestätigung übermittelt, so gilt diese auch im Falle keiner Rückantwort durch die Firma POOL-ALPIN Einkaufsgemeinschaft GmbH oder der Auftragnehmerin als nicht anerkannt.
Vertragswirksamkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Falle sind die unwirksamen Bestimmungen durch neue gültige Bestimmungen, welche den ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen, zu ersetzen oder zu ergänzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort der Lieferung und Leistung ist der Sitz der Auftraggeberin.
Für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin wird die Zuständigkeit des für die Auftraggeberin sachlich und örtlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Es bleibt der Auftraggeberin jedoch vorbehalten, auch dort Klage zu erheben, wo für die Auftragnehmerin ein Gerichtsstand gesetzlich begründet ist. Liegt der Sitz einer Auftraggeberin in einem anderen Staat, so gilt das jeweils für diese Auftraggeberin sachlich und örtlich zuständige ordentliche Gericht als vereinbart.
Anwendbares Recht:
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, einschließlich dessen Verweisungsnormen, zur Anwendung. Liegt der Sitz einer Auftraggeberin in einem anderen Staat, so gilt das jeweils in diesem Land angewandte Recht, inklusive dessen Verweisungsnormen.
Rankweil, den 28.04.2015